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Der Verdienstorden

Verleihungsordnung für den Verdienstorden des Karneval-Verband Kurhessen e.V.

1.  Der Karneval-Verband Kurhessen (KVK) verleiht jährlich an besonders verdiente Mitglieder und Förderer des Karnevals den Verdienstorden.
2.  Karnevalgesellschaften, die dem Verband KVK angehören, können bis zu drei verdiente Mitglieder, die mindestens fünf Jahre in der Gesellschaft sind, und Förderer zur Ehrung und Verleihung des Verdienstordens dem KVK namentlich vorschlagen.
3.  Das Präsidium des KVK kann darüber hinaus von sich aus an Förderer des Verbandes Ordensverleihungen vornehmen.
4.  Die Ordensverleihung erfolgt in der Regel anlässlich des KVK-Ordensfestes durch das Präsidium des KVK.
5.  Termin: Bis zum 15. September eines jeden Jahres ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt beim Ordensausschuss einzureichen. Später eingehende Anträge werden als Anträge für das Ordensfest des nächsten Jahres behandelt. Soll aus besonderen Gründen die Verleihung noch auf dem folgenden Ordensfest erfolgen, so erhöhen sich die Kosten für Orden und Urkunde um 50% des üblichen Betrages.

 

 

6.  Kosten: Die Kosten für Orden und Urkunde sind im Voraus zu zahlen
7.  Für den Verdienstorden wird beim KVK ein Ordensregister geführt.
 

 

Der Karlsorden

Verleihungsordnung für den "Karlsorden“ des Karneval-Verband Kurhessen e.V.

1.  Das Präsidium des KVK hat die Stiftung eines großen Verdienstordens beschlossen. Er soll die Bezeichnung "Karlsorden“ tragen.
2.  Der "Karlsorden“ des KVK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
a)  Für herausragende aktive Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des KVK.
b)  Für besondere Verdienste um die Belange des KVK auf Vorschlag des Präsidiums des KVK.
c)  Jeder Mitgliedsverein des KVK kann grundsätzlich jährlich nur einen Orden beantragen, im Stiftungsjahr jedoch bis zu drei Orden.
d)  Gleichzeitig mit dem Antrag sind die Kosten des Ordens, der Schatulle und der Verleihungsurkunde zu zahlen.
3.  Anträge auf Verleihung des "Karlsordens“ sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung bis spätestens 15. September eines jeden Jahres an das geschäftsführende Präsidium des KVK zu richten. Später eingehende Anträge werden als Anträge für die übernächste Karnevalsession behandelt. Soll aus besonderen Gründen die Verleihung noch in der folgenden Session erfolgen, so erhöhen sich die Kosten für Orden und Urkunde um 50% des üblichen Betrages.
 

4.  Die Verleihung des "Karlsordens“ mit Urkunde erfolgt durch das Präsidium des KVK, in der Regel anlässlich einer Veranstaltung des Antrag stellenden Vereins.
5.  Für den "Karlsorden“ wird ein Ordensbuch beim KVK angelegt, in welchem die Namen der OrdensträgerInnen in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
 

 

Die Damenbroschen

Verleihungsordnung für die "Damenbroschen" des Karneval-Verband Kurhessen e.V.

1.  Das Präsidium des KVK hat, neben der silbernen "Damenbrosche", die Stiftung einer goldenen "Damenbrosche" beschlossen.
2.  Die "Damenbroschen" des KVK werden unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
a)  Für herausragende aktive Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des KVK.
b)  Für besondere Verdienste um die Belange des KVK auf Vorschlag des Präsidiums
des KVK.
c)  Jeder Mitgliedsverein des KVK kann grundsätzlich jährlich jeweils nur eine "Damenbrosche" beantragen, im Stiftungsjahr jedoch bis zu drei Broschen.
d)  Gleichzeitig mit dem Antrag sind die Kosten der Brosche, des Etuis und der Verleihungsurkunde zu zahlen.
e)  Für die Verleihung der goldenen "Damenbrosche" ist die Verleihung der silbernen Voraussetzung. Des Weiteren müssen zwischen der Verleihung der silbernen und der Verleihung der goldenen "Damenbrosche" mindestens 11 Jahre liegen.
f)  Für Ordensträgerinnen des Karlsordens gelten ebenfalls mindestens 11 Jahre ab dem Verleihungsjahr.
3.  Anträge auf Verleihung der "Damenbroschen" sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung bis spätestens 15. September eines jeden Jahres an den Ordensausschuss des KVK zu richten. Später eingehende Anträge werden als Anträge für die übernächste Karnevalsession behandelt. Soll aus besonderen Gründen die Verleihung noch in der folgenden Session erfolgen, so erhöhen sich die Kosten für Brosche und Urkunde um 50% des üblichen Betrages.
 

4.  Die Verleihung der "Damenbroschen" mit Urkunde erfolgt durch das Präsidium des KVK, in der Regel anlässlich einer Veranstaltung des Antrag stellenden Vereins.
5.  Für die "Damenbroschen" wird ein Ordensbuch beim KVK angelegt, in welchem die Namen der ausgezeichneten Damen in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
 

  Der Kurhessenorden

Verleihungsordnung für den "Kurhessenorden" des Karneval-Verband Kurhessen e.V.

1.  Das Präsidium des KVK hat die Stiftung eines weiteren großen Verdienstordens beschlossen.
Er trägt die Bezeichnung "Kurhessenorden".
2.  Der "Kurhessenorden" des KVK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
a)  Für herausragende aktive Tätigkeit in einem Mitgliedsverein des KVK.
b)  Für besondere Verdienste um die Belange des KVK auf Vorschlag des Präsidiums des KVK.
c)  Jeder Mitgliedsverein des KVK kann grundsätzlich jährlich nur einen Orden beantragen, im Stiftungsjahr jedoch bis zu drei Orden.
d)  Gleichzeitig mit dem Antrag sind die Kosten des Ordens, der Schatulle und der Verleihungsurkunde zu zahlen.
e)  Für die Verleihung des "Kurhessenordens" ist die Verleihung des Karlsordens Voraussetzung. Des Weiteren müssen zwischen der Verleihung des Karlsordens
und der Verleihung des "Kurhessenordens" mindestens 11 Jahre liegen.
f)  Für Ordensträgerinnen der silbernen Damenbrosche gelten ebenfalls mindestens
11 Jahre ab dem Verleihungsjahr.
3.  Anträge auf Verleihung des "Kurhessenordens" sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung bis spätestens 15.09. eines jeden Jahres an den Ordensausschuss des KVK zu richten.
Später eingehende Anträge werden als Anträge für die übernächste Karnevalsession
behandelt.
Soll aus besonderen Gründen die Verleihung noch in der folgenden Session erfolgen,
so erhöhen sich die Kosten für Orden und Urkunde um 50% des üblichen Betrages.
 

4.  Die Verleihung des "Kurhessenordens" mit Urkunde erfolgt durch das Präsidium des KVK,
in der Regel anlässlich einer Veranstaltung des Antrag stellenden Vereins.
5.  Für den "Kurhessenorden" wird ein Ordensbuch beim KVK angelegt, in welchem die Namen der OrdensträgerInnen in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
 

 

Liste der Ordensträger

Beim Ordensausschuss können sie eine Liste der von ihrem Verein bereits beantragten und verliehenen KVK - Orden für einen Kostenbeitrag von 2,- Euro bestellen. Dieses vermeidet Doppelbeantragungen und hilft ihnen kein verdientes Mitglied ihres Vereines zu vergessen.