Verleihungsordnung
für den Verdienstorden des Karneval-Verband Kurhessen
e.V.
1.
Der Karneval-Verband Kurhessen (KVK) verleiht
jährlich an besonders verdiente Mitglieder
und Förderer des Karnevals den Verdienstorden.
2.
Karnevalgesellschaften, die dem Verband KVK angehören,
können bis zu drei verdiente Mitglieder, die
mindestens fünf Jahre in der Gesellschaft sind,
und Förderer zur Ehrung und Verleihung des
Verdienstordens dem KVK namentlich vorschlagen.
3.
Das Präsidium des KVK kann darüber hinaus
von sich aus an Förderer des Verbandes Ordensverleihungen
vornehmen.
4.
Die Ordensverleihung erfolgt in der Regel anlässlich
des KVK-Ordensfestes durch das Präsidium des
KVK.
5.
Termin: Bis zum 15. September eines jeden Jahres
ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt
beim Ordensausschuss einzureichen. Später eingehende
Anträge werden als Anträge für das
Ordensfest des nächsten Jahres behandelt. Soll
aus besonderen Gründen die Verleihung noch
auf dem folgenden Ordensfest erfolgen, so erhöhen
sich die Kosten für Orden und Urkunde um 50%
des üblichen Betrages.
6.
Kosten: Die Kosten für Orden und Urkunde
sind im Voraus zu zahlen
7.
Für den Verdienstorden wird beim KVK ein
Ordensregister geführt.
Der
Karlsorden
Verleihungsordnung
für den "Karlsorden“ des Karneval-Verband
Kurhessen e.V.
1.
Das Präsidium des KVK hat die Stiftung eines
großen Verdienstordens beschlossen. Er soll
die Bezeichnung "Karlsorden“ tragen.
2.
Der "Karlsorden“ des KVK wird unter
nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
a)
Für herausragende aktive Tätigkeit in
einem Mitgliedsverein des KVK.
b)
Für besondere Verdienste um die Belange des
KVK auf Vorschlag des Präsidiums des KVK.
c)
Jeder Mitgliedsverein des KVK kann grundsätzlich
jährlich nur einen Orden beantragen, im Stiftungsjahr
jedoch bis zu drei Orden.
d)
Gleichzeitig mit dem Antrag sind die Kosten des
Ordens, der Schatulle und der Verleihungsurkunde
zu zahlen.
3.
Anträge auf Verleihung des "Karlsordens“
sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung
bis spätestens 15. September eines jeden Jahres
an das geschäftsführende Präsidium
des KVK zu richten. Später eingehende Anträge
werden als Anträge für die übernächste
Karnevalsession behandelt. Soll aus besonderen Gründen
die Verleihung noch in der folgenden Session erfolgen,
so erhöhen sich die Kosten für Orden und
Urkunde um 50% des üblichen Betrages.
4.
Die Verleihung des "Karlsordens“ mit
Urkunde erfolgt durch das Präsidium des KVK,
in der Regel anlässlich einer Veranstaltung
des Antrag stellenden Vereins.
5.
Für den "Karlsorden“ wird ein
Ordensbuch beim KVK angelegt, in welchem die Namen
der OrdensträgerInnen in numerischer Reihenfolge
eingetragen werden.
Die
Damenbroschen
Verleihungsordnung
für die "Damenbroschen" des Karneval-Verband
Kurhessen e.V.
1.
Das Präsidium des KVK hat, neben der silbernen
"Damenbrosche", die Stiftung einer goldenen
"Damenbrosche" beschlossen.
2.
Die "Damenbroschen" des KVK werden unter
nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
a)
Für herausragende aktive Tätigkeit in
einem Mitgliedsverein des KVK.
b)
Für besondere Verdienste um die Belange des
KVK auf Vorschlag des Präsidiums
des KVK.
c)
Jeder Mitgliedsverein des KVK kann grundsätzlich
jährlich jeweils nur eine "Damenbrosche"
beantragen, im Stiftungsjahr jedoch bis zu drei
Broschen.
d)
Gleichzeitig mit dem Antrag sind die Kosten der
Brosche, des Etuis und der Verleihungsurkunde zu
zahlen.
e)
Für die Verleihung der goldenen
"Damenbrosche" ist die Verleihung der
silbernen Voraussetzung. Des Weiteren müssen
zwischen der Verleihung der silbernen und der Verleihung
der goldenen "Damenbrosche" mindestens
11 Jahre liegen.
f)
Für Ordensträgerinnen des
Karlsordens gelten ebenfalls mindestens 11 Jahre
ab dem Verleihungsjahr.
3.
Anträge auf Verleihung der "Damenbroschen"
sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung
bis spätestens 15. September eines jeden Jahres
an den Ordensausschuss des KVK zu richten. Später
eingehende Anträge werden als Anträge
für die übernächste Karnevalsession
behandelt. Soll aus besonderen Gründen die
Verleihung noch in der folgenden Session erfolgen,
so erhöhen sich die Kosten für Brosche
und Urkunde um 50% des üblichen Betrages.
4.
Die Verleihung der "Damenbroschen" mit
Urkunde erfolgt durch das Präsidium des KVK,
in der Regel anlässlich einer Veranstaltung
des Antrag stellenden Vereins.
5.
Für die "Damenbroschen" wird ein
Ordensbuch beim KVK angelegt, in welchem die Namen
der ausgezeichneten Damen in numerischer Reihenfolge
eingetragen werden.
Der Kurhessenorden
Verleihungsordnung
für den "Kurhessenorden" des Karneval-Verband
Kurhessen e.V.
1.
Das Präsidium des KVK hat die Stiftung eines
weiteren großen Verdienstordens beschlossen.
Er trägt die Bezeichnung "Kurhessenorden".
2.
Der "Kurhessenorden" des KVK wird unter
nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
a)
Für herausragende aktive Tätigkeit in
einem Mitgliedsverein des KVK.
b)
Für besondere Verdienste um die Belange des
KVK auf Vorschlag des Präsidiums des KVK.
c)
Jeder Mitgliedsverein des KVK kann grundsätzlich
jährlich nur einen Orden beantragen, im Stiftungsjahr
jedoch bis zu drei Orden.
d)
Gleichzeitig mit dem Antrag sind die Kosten des
Ordens, der Schatulle und der Verleihungsurkunde
zu zahlen.
e)
Für die Verleihung des "Kurhessenordens"
ist die Verleihung des Karlsordens Voraussetzung.
Des Weiteren müssen zwischen der Verleihung
des Karlsordens
und der Verleihung des "Kurhessenordens"
mindestens 11 Jahre liegen.
f)
Für Ordensträgerinnen der
silbernen Damenbrosche gelten ebenfalls mindestens
11 Jahre ab dem Verleihungsjahr.
3.
Anträge auf Verleihung des "Kurhessenordens"
sind vom Antragsteller mit ausreichender Begründung
bis spätestens 15.09. eines jeden Jahres an
den Ordensausschuss des KVK zu richten.
Später eingehende Anträge werden als Anträge
für die übernächste Karnevalsession
behandelt.
Soll aus besonderen Gründen die Verleihung
noch in der folgenden Session erfolgen,
so erhöhen sich die Kosten für Orden und
Urkunde um 50% des üblichen Betrages.
4.
Die Verleihung des "Kurhessenordens"
mit Urkunde erfolgt durch das Präsidium des
KVK,
in der Regel anlässlich einer Veranstaltung
des Antrag stellenden Vereins.
5.
Für den "Kurhessenorden" wird ein
Ordensbuch beim KVK angelegt, in welchem die Namen
der OrdensträgerInnen in numerischer Reihenfolge
eingetragen werden.
Liste
der Ordensträger
Beim Ordensausschuss
können sie eine Liste der von ihrem Verein bereits beantragten
und verliehenen KVK - Orden für einen Kostenbeitrag von
2,- Euro bestellen. Dieses vermeidet Doppelbeantragungen und
hilft ihnen kein verdientes Mitglied ihres Vereines zu vergessen.