Wissenswertes  
   Termine  
   KarneValKurier  
   KidsVorKarneval  
   Börse / Flohmarkt  
   Der Verband  
   Chronik  
   Aufgaben  
   Ehrenmitglieder  
   Das Präsidium  
   Die Ausschüsse  
   Tanzturnierausschuss  
   Ordensausschuss  
   Jugendausschuss  
   GEMA-Ausschuss  
   Medienausschuss  
   Die Orden  
   Mitglieds-
 gesellschaften
 
   von A bis Fr  
   von Fu bis He  
   von Hi bis Ka  
   von Ke bis Z  
   Die Partner  
   Kontakt  
   Impressum  
  Wissenswertes  

 

Geburtstage

Der Karneval-Verband Kurhessen gratuliert ganz herzlich zu folgenden Geburtstagen

in 2010 / 2011:

    60 Jahre Niederkalbacher Carneval Verein

    60 Jahre CV Petersberg

    50 Jahre   Karneval Gesellschaft und Tanz-Sport-Club Herkules 1960 e.V.

    50 Jahre   Club ehemaliger Prinzen Kassel 1961

  

    50 Jahre Carnevalls Club Haimbach

    11 Jahre Konfetti 2000, Kleinenglis

 

Der Karneval-Verband Kurhessen gratuliert ganz herzlich zu folgenden Geburtstagen

in 2011 / 2012:

     50 Jahre Grebensteiner Carnevals Club 

 

   

 
 

 

Hilfreiche Infos!

Infobroschüre über Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen.

Die Broschüre wurde mit freundlicher Genehmigung des Polizeipräsidiums
Nordhessen und des Jugendamtes des Landkreises Kassel von der Stadt Baunatal erstellt.

Die Stadt Baunatal hat die Genehmigung zur Veröffentlichung erteilt.

 

 

  „Mein Verein“ von Haufe jetzt in erweiterter Neuauflage

(Freiburg, 20. Oktober 2011) - Ob Sport oder Musik, Tierschutz oder Kinderbetreuung: Ein Verein bietet oft den idealen Rahmen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Doch wie gründet man rechtssicher einen Verein? Wie führt man ihn – auf meist ehrenamtlicher Basis – erfolgreich bei erträglichem Aufwand? Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen von Beiträgen über Zuschüsse bis hin zu Spenden und Sponsoring? Und wie erreicht und behält man den Status der Gemeinnützigkeit?

Einen verlässlichen Leitfaden von der Vereinsgründung über die Mitgliederverwaltung bis hin zu Steuer- und Haftungsfragen bietet der Haufe-Ratgeber „Mein Verein“. Hier können sich engagierte Vereinsmitglieder mit und ohne Ehrenamt schnell und präzise über ihre Rechte und Pflichten, mögliche Steuereinsparungen, Mitgliederversammlungen, Vorstandswechsel, Satzungsänderungen und vieles mehr informieren. Und nicht nur das: Die beiliegende CD-ROM erspart mit Satzungsvorschlägen, rechtssicheren Verträgen, Spendenvordrucken und Musterbriefen viel Zeit und Mühe in der Vereinsarbeit.

Verständlich und praxisnah vermittelt der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Prof. Gerhard Geckle in seinem Ratgeber auch Laien alles Wichtige rund um Vereinsführung und Vorstandsarbeit in e.V. und Förderverein. Selbst Vorstand in diversen Vereinen und u.a. Vorsitzender der Kommission für Lizenzen und Abgaben beim Deutschen Fußballbund (DFB), steuert der Autor zahlreiche Tipps und Fallbeispiele aus dem Vereinsalltag bei.

„Mein Verein“

Prof. Gerhard Geckle

6. Auflage 2011, Broschur mit CD-ROM, 248 Seiten, 16,80 Euro.

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg

ISBN 978-3-648-10066-2

Bestell-Nr. 07004


 

 

Neue Satzungsbestimmungen für gemeinnützige Vereine - bitte unbedingt beachten!

Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde die neue Mustersatzung für gemeinnützige Vereine verbindlich ins Gesetz ( Abgabenordnung ) aufgenommen.

Zwingend müssen folgende Klauseln in der Satzung vorhanden sein:

- Bei Auflösung des Vereines, aber auch bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes, ist das Vermögen des Vereines an eine konkret benannte gemeinnützige Körperschaft abzuführen.-

Diese Satzungsänderung, soweit erforderlich, ist spätestens bei der nächsten ohnehin irgendwann anstehenden Satzungsänderung mit einzubeziehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, Ihren steuerlichen Berater oder den KVK.

 

 

 

Zur erforderlichen Satzungsänderung bezüglich Zahlung der "Ehrenamtspauschale" gibt es ein neues BMF-Schreiben.

Siehe unter: http://www.redmark.de/verein/news

( Montag, 11.01.2010 )  

 

 

Achtung - Wichtig

In letzter Zeit ist wieder verstärkt aufgefallen, daß die Mitgliedsgesellschaften Veränderungen ihrer Vorstandsvorsitzenden nicht oder nur sehr verspätet (nach wiederholten Nachfragen) bei ihren Verbänden melden. Dieses führt dazu, dass manche Vereine über mehrere Jahre keine Post des Karneval - Verband Kurhessen und des Bund Deutscher Karneval erhalten. In Zukunft sollte so etwas nicht mehr vorkommen.

Bei der Gelegenheit erlauben wir uns den ausdrücklichen Hinweis, dass rechtsfähige Vereine (e.V.) von Gesetz her verpflichtet sind, Veränderungen in den geschäftsführenden Vorständen unverzüglich dem zuständigen Vereinsregister ihres Amtsgerichtes, in öffentlich beglaubigter Form, mitzuteilen. Wir bitten ausdrücklich diese gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen.

 

  Der Bund Deutscher Karneval hat endlich ausführliche Leitlinien zum Thema: Sommerkarneval ? NEIN ! heraus gebracht.
Sie finden diese unter : www.karnevaldeutschland.de
und dann unter: PDF-Downloads.
Der Bund Deutscher Karneval und der Karneval-Verband Kurhessen bitten ausdrücklich diese Leitlinien zu beachten !
 

 

Wie wir kürzlich erfahren haben, sind in der letzten Kampagne/Session

2008/2009 bundesweit bei ca. 6.000 Veranstaltungen die Musikfolgen

n i c h t  bei der GEMA eingereicht worden. Dadurch verminderte sich bei

den betroffenen Vereinen der ihnen vertragsmäßig zustehende Rabatt von

20% auf 10% !!!

Die Gema und auch wir sind erstaunt, dass so viele Vereine Geld zu verschenken haben.

 

 

Tänzer/innen, Trainer/innen und Vorsitzende

Lesen sie bitte in der Deutschen Fastnacht -Ausgabe 102- auf der

Seite 26 die Beschlüsse des Tanzturnier-Ausschusses zu den

Bewertungskriterien (z.B. Schminke)

 

 

Falls Sie Interesse an einer Jurorenausbildung beim BDK haben, erfahren

Sie Näheres unter : www.karnevaldeutschland.de

Fachausschüsse - Tanzturnier

 

 

Das Bundesministerium der Justiz hat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit einen Leitfaden zum Vereinsrecht heraus gegeben.

Stand: Juni 2009

Diese Druckschrift ist kostenlos erhältlich unter:

 

 

Neuregelung des BDK-Tanzturnierwesens ab der Session 2009/2010

Die neuen Regeln sind auf der Seite des BDK unter Fachausschüsse - Tanzturnier nachzulesen. www.karnevaldeutschland.de

 

  Auf der Präsidialtagung des Bund Deutscher Karneval am 30. August 2008 in Aachen wurde die erste und einzige Ethik - Charta der Fastnacht / des Faschings / des Karnevals veröffentlicht. Zum Lesen nur hier anklicken:  

  An alle Trainerinnen und Trainer !!!!!!

Die Ausstellung der gelben Trainer-Ausweise des BDK ist ab 2008 an einen nachgewiesenen Erste-Hilfe-Kurs (18 UE) gebunden.

Deutsche Fastnacht (DF) Ausgabe 98 vom November 2007, Seite 38

 

 

Rauchverbot in Hessen ab dem 1. Oktober 2007.

Alle Informationen unter www.sozialministerium.hessen.de

Seit dem 1. September 2007 ist das Rauchen in der Öffentlichkeit erst

ab 18 Jahren erlaubt !!!!!!!!

Neu ab dem 30.07.2008:

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern Berlin und Baden-Württemberg auferlegt, den Nichtraucherschutz bis zum 31.12.2009 neu zu regeln.

Bis dahin gilt als Übergangsregelung: In Einraumkneipen, die lediglich eine Schankerlaubnis haben und kleiner als 75 Quadratmeter sind, ist das Rauchen gestattet, sofern Jugendliche unter 18 Jahren kein Zutritt gewährt wird und die Gaststätte als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.

 

  Wichtige Kernpunkte zum "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements"

gültig rückwirkend zum 01.01.2007

--Anhebung des Übungsleiterfreibetrags auf 2.100,--Euro p. a.

--Neue Ehrenamtspauschale von bis zu 500,-- Euro p. a.

--Anhebung der Besteuerungsfreigrenze auf 35.000,-- Euro

--Reform des Spendenrechts

--und vieles andere.

Sieht die Satzung keine über den Auslagenersatz hinausgehenden Zuwendungen an Mitglieder des Vereins vor, dürfen Sie erst nach einer entsprechenden Satzungsänderung solche Leistungen erbringen. Um die Regelung ab dem 01.01.2007 in Anspruch nehmen zu können, muss die Satzung bis spätestens 31.03.2009 angepasst sein.

Für nähere Informationen konsultieren sie bitte ihren Steuerberater.

 

  Der Karneval-Verband Kurhessen gratuliert Herrn Dietmar Jerger (IGMK)

zur Verleihung des Hessischen Verdienstordens ganz herzlich.

 

  Super Idee eines Mitgliedsvereines!

Bei ihrer diesjährigen Gardeshow- und Faschingsfete, an der mehr als 30 Tanzformationen teilnahmen, hatte sich der Harmerzer Carneval Club zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes etwas Besonderes einfallen lassen.

Am Eingang des Vereinszentrums bekamen die Fastnachtsgäste, sowie die angereisten Gruppen, nach einer Ausweiskontrolle "Bändchen" umgelegt.

Wer unter 16 Jahre alt war, bekam ein rotes Band, welches für keinerlei Alkoholausschank stand. 16 und 17 jährige Besucher erhielten gelbe Bändchen und konnten somit Bier, Radler und Sekt erhalten. Ab 18 Jahre sorgte ein grünes Band für keinerlei Beschränkung. Die Karnevalisten nahmen diese  Maßnahme des Harmerzer Carneval Club mit viel Humor. Sogar einige "volljährige Autofahrer" hatten sich ein rotes Bändchen geben lassen, um nicht in Versuchung zu geraten.  

                    Zur Nachahmung empfohlen!!!

 

  Anläßlich des 33jährigen Bestehens des Karneval-Verband Kurhessen e.V. hat das Präsidium ab 2006 zwei weitere hohe Ehrungen eingeführt. Ab sofort können unsere Mitgliedsgesellschaften die Damenbrosche in Gold und den neuen Kurhessenorden beantragen. Weitere Informationen dazu unter der Rubrik "Orden" oder bei Ihrem Vorsitzenden, sowie beim Präsidium des Verbandes.
 

 

Ihre bisherige Vereinslektüre ist durch die Gemeinnützigkeitsreform veraltet . Der wrs/verlag hat ein neues Standardwerk für die Vereinsführung herausgebracht: "Der Verein"     www.wrs.de

 

 

Neue Tanzbroschüre

Der Bund Deutscher Karneval und der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport haben gemeinsam die neue Tanzbroschüre - Anleitung für Garde- und Schautanz - in überarbeiteter Form herausgebracht. Die 120 Seiten beinhalten den neuesten Stand der Anforderungen an diesen Sport. Sie dient bei den Lehrgängen des BDK als Grundlage. Mit dieser Broschüre können viele Missverständnisse vermieden und Fragen ausgeräumt werden. Die Broschüre ist über www.karnevaldeutschland.de, unter BDK-Präsent-Shop - Publikationen für 11,-- Euro (inkl. Versandkosten und MwSt) zu beziehen.

 

 

Ab dem 01.01.2006 gibt es in fast allen Städten und Landkreisen Hessens die Ehrenamts - Card. Alle Informationen unter www.e-card-hessen.de

 

 

Unfallversicherung im Ehrenamt

Seit dem 1. Januar 2005 gelten die Neuregelungen im gesetzlichen Unfallschutz. Ehrenamtliche sind da durch wesentlich besser in der Ausübung ihrer Tätigkeit abgesichert. Es gibt zum Beispiel für alle gewählten Ehrenamtsträger die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der Verwaltungsberufsgenossenschaft zu einem Preis von jährlich 2,73 Euro pro Person.

Wichtige Informationen erhalten sie auf der Internetseite der Verwaltungsberufsgenossenschaft unter http://www.vbg.de

Alle Regelungen hat der wrs/verlag (Haufe - Gruppe) in seinem Ratgeber "Unfallversicherung im Ehrenamt" zusammengestellt. Preis 29,80 Euro

(ISBN 3 - 448 - 06641 - 9)

 

 

-> zur BroschüreNeuerungen im Jugendschutzgesetz

Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Hierzu hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) eine Broschüre, in der eine vereinfachte Tabelle einen Überblick über die aktuellen Jugendschutzbestimmungen gibt, veröffentlicht.

Für unsere Vereine treffen folgende Paragraphen im besonderen zu:

§ 4, Abs. 1 und 2

§ 5, Abs. 2

§ 9, Abs. 1.1 und 1.2

§ 10


Broschüre herunterladen  Die Broschüre als PDF-Datei herunter laden

  (rechte Maustaste -> Ziel speichern unter ...)

 

 

 

Interessante Neuerscheinung

Der bekannte wrs/verlag ( Haufe Gruppe ) hat wieder einmal einen neuen Praxisratgeber auf den Markt gebracht.

"Sicherheit im Verein"  -  ISBN 3-448-07504-3  -  29,80 Euro

Ein guter Ratgeber für alle Vereinsvorstände.  

       

 

 

Der Bund Deutscher Karneval hat ab dem 10.09.2005 den RKK

(Regionalverband Karnevalistischer Korporationen Rhein-Mosel-Lahn e.V., Sitz Koblenz) als zum BDK in Wettbewerb stehend erklärt. Wir bitten ausdrücklich um Einhaltung der BDK-Tanzturnierordnung Absatz 1.8..

Diese Regelung betrifft alle Disziplinen für die im BDK Meisterschaften durchgeführt werden.

Weitere Rückfragen dazu bitte direkt an den Tanzturnierauschuss (TTA) des BDK oder an uns.

 

 

Jurorenausbildung des BDK

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Ausbildung ist Erfahrung im karnevalistischen Tanzturniersport als Aktive/r, TrainerIn oder BetreuerIn, wobei diese Aktivität heute unbedingt beendet sein muß.

Weitere Voraussetzungen sind ein Höchstalter von 45 Jahren, der Nachweis über die Teilnahme an den Grundschulungen für Garde- und Schautanz und die Zusage, für möglichst alle Turniertermine zur Verfügung zu stehen.

Bei Interesse melden sie sich bitte direkt beim Tanzturnierausschuss (TTA) des Bund Deutscher Karneval oder bei uns.

 

 

"Anti - Doping - Regeln"

Der Bund Deutscher Karneval hat auf seiner Präsidialtagung am 11.September 2004 in Saarbrücken einstimmig die "Anti - Doping - Regeln" des Deutschen Sportbundes in die Tanzturnierordnung aufgenommen.