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Geburtstage
Der Karneval-Verband
Kurhessen gratuliert ganz herzlich zu folgenden Geburtstagen
in 2010 / 2011:
60 Jahre Niederkalbacher Carneval Verein
60 Jahre
CV Petersberg
50
Jahre Karneval Gesellschaft und Tanz-Sport-Club
Herkules 1960 e.V.
50 Jahre Club ehemaliger Prinzen Kassel 1961
50 Jahre Carnevalls Club Haimbach
11 Jahre Konfetti 2000, Kleinenglis
Der Karneval-Verband
Kurhessen gratuliert ganz herzlich zu folgenden Geburtstagen
in 2011 / 2012:
50 Jahre Grebensteiner Carnevals Club
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„Mein Verein“ von Haufe jetzt in
erweiterter Neuauflage
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(Freiburg, 20.
Oktober 2011) - Ob Sport oder Musik, Tierschutz oder
Kinderbetreuung: Ein Verein bietet oft den idealen Rahmen,
um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Doch wie gründet
man rechtssicher einen Verein? Wie führt man ihn
– auf meist ehrenamtlicher Basis – erfolgreich bei erträglichem
Aufwand? Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen
von Beiträgen über Zuschüsse bis hin
zu Spenden und Sponsoring? Und wie erreicht und behält
man den Status der Gemeinnützigkeit?
Einen verlässlichen
Leitfaden von der Vereinsgründung über die
Mitgliederverwaltung bis hin zu Steuer- und Haftungsfragen
bietet der Haufe-Ratgeber „Mein Verein“. Hier können
sich engagierte Vereinsmitglieder mit und ohne Ehrenamt
schnell und präzise über ihre Rechte und Pflichten,
mögliche Steuereinsparungen, Mitgliederversammlungen,
Vorstandswechsel, Satzungsänderungen und vieles
mehr informieren. Und nicht nur das: Die beiliegende
CD-ROM erspart mit Satzungsvorschlägen, rechtssicheren
Verträgen, Spendenvordrucken und Musterbriefen
viel Zeit und Mühe in der Vereinsarbeit.
Verständlich
und praxisnah vermittelt der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte
Prof. Gerhard Geckle in seinem Ratgeber auch Laien alles
Wichtige rund um Vereinsführung und Vorstandsarbeit
in e.V. und Förderverein. Selbst Vorstand in diversen
Vereinen und u.a. Vorsitzender der Kommission für
Lizenzen und Abgaben beim Deutschen Fußballbund
(DFB), steuert der Autor zahlreiche Tipps und Fallbeispiele
aus dem Vereinsalltag bei.
„Mein Verein“
Prof. Gerhard
Geckle
6. Auflage 2011,
Broschur mit CD-ROM, 248 Seiten, 16,80 Euro.
Haufe-Lexware
GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN 978-3-648-10066-2
Bestell-Nr. 07004
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Neue
Satzungsbestimmungen für gemeinnützige Vereine -
bitte unbedingt beachten!
Durch das Jahressteuergesetz
2009 wurde die neue Mustersatzung für gemeinnützige
Vereine verbindlich ins Gesetz ( Abgabenordnung ) aufgenommen.
Zwingend müssen
folgende Klauseln in der Satzung vorhanden sein:
- Bei Auflösung
des Vereines, aber auch bei Wegfall des steuerbegünstigten
Zweckes, ist das Vermögen des Vereines an eine konkret
benannte gemeinnützige Körperschaft abzuführen.-
Diese Satzungsänderung,
soweit erforderlich, ist spätestens bei der nächsten
ohnehin irgendwann anstehenden Satzungsänderung mit einzubeziehen.
Bei Rückfragen
wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, Ihren steuerlichen
Berater oder den KVK.
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Der Bund Deutscher Karneval
hat endlich ausführliche Leitlinien zum
Thema: Sommerkarneval ? NEIN ! heraus gebracht.
Sie finden diese unter : www.karnevaldeutschland.de
und dann unter: PDF-Downloads.
Der Bund Deutscher Karneval und der Karneval-Verband Kurhessen
bitten ausdrücklich diese Leitlinien zu beachten !
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Wie
wir kürzlich erfahren haben, sind in der letzten Kampagne/Session
2008/2009 bundesweit
bei ca. 6.000 Veranstaltungen die Musikfolgen
n i c h
t bei der GEMA eingereicht
worden. Dadurch verminderte sich bei
den betroffenen
Vereinen der ihnen vertragsmäßig zustehende Rabatt
von
20% auf
10% !!!
Die Gema und auch
wir sind erstaunt, dass so viele Vereine Geld zu verschenken
haben.
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Rauchverbot
in Hessen ab dem 1. Oktober
2007.
Alle Informationen
unter www.sozialministerium.hessen.de
Seit dem
1. September 2007 ist das Rauchen in der Öffentlichkeit
erst
ab 18 Jahren
erlaubt !!!!!!!!
Neu ab dem 30.07.2008:
Das Bundesverfassungsgericht
hat den Ländern Berlin und Baden-Württemberg auferlegt,
den Nichtraucherschutz bis zum 31.12.2009 neu zu regeln.
Bis dahin gilt als
Übergangsregelung: In Einraumkneipen, die lediglich eine
Schankerlaubnis haben und kleiner als 75 Quadratmeter sind,
ist das Rauchen gestattet, sofern Jugendliche unter 18 Jahren
kein Zutritt gewährt wird und die Gaststätte als
Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
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Wichtige Kernpunkte zum
"Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements"
gültig rückwirkend
zum 01.01.2007
--Anhebung des Übungsleiterfreibetrags
auf 2.100,--Euro p. a.
--Neue Ehrenamtspauschale
von bis zu 500,-- Euro p. a.
--Anhebung der Besteuerungsfreigrenze
auf 35.000,-- Euro
--Reform des Spendenrechts
--und vieles andere.
Sieht die Satzung
keine über den Auslagenersatz hinausgehenden Zuwendungen
an Mitglieder des Vereins vor, dürfen Sie erst nach einer
entsprechenden Satzungsänderung solche Leistungen erbringen.
Um die Regelung ab dem 01.01.2007 in Anspruch nehmen zu können,
muss die Satzung bis spätestens 31.03.2009
angepasst sein.
Für nähere
Informationen konsultieren sie bitte ihren Steuerberater.
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Anläßlich des 33jährigen
Bestehens des Karneval-Verband Kurhessen e.V. hat das Präsidium
ab 2006 zwei weitere hohe Ehrungen eingeführt. Ab sofort
können unsere Mitgliedsgesellschaften die Damenbrosche
in Gold und den neuen Kurhessenorden
beantragen. Weitere Informationen dazu unter der Rubrik "Orden"
oder bei Ihrem Vorsitzenden, sowie beim Präsidium des Verbandes.
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Neuerungen
im Jugendschutzgesetz
Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen
im Bereich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Hierzu hat das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de)
eine Broschüre, in der eine vereinfachte Tabelle einen
Überblick über die aktuellen Jugendschutzbestimmungen
gibt, veröffentlicht.
Für unsere Vereine treffen folgende Paragraphen im besonderen
zu:
| §
4, Abs. 1 und 2
§ 5,
Abs. 2 |
§
9, Abs. 1.1 und 1.2
§ 10 |
Die
Broschüre als PDF-Datei herunter laden
(rechte
Maustaste -> Ziel speichern unter ...)
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